In Deutschland gibt es keine bundesweit einheitlichen Vorschriften über die Genehmigungsfreiheit von Hobby-Gewächshäusern und Gartenhäusern, da das Bauordnungsrecht in der Kompetenz der Bundesländer liegt. Die entsprechenden Vorschriften findet man in den jeweiligen Landesbauordnungen. In der Regel sind die angebotenen Kleingewächshäuser nicht genehmigungspflichtig, solange sie kein Aufenthaltsraum sind oder über eine Feuerstelle verfügen. Genaue Auskünfte erhält man bei der Baubehörde. In den Städten sind dies die Bauämter, in den Landkreisen die Landratsämter. Ebenso ist die Grundstücksbeschaffenheit ausschlaggebend.
Bitte informieren sie sich direkt bei der örtlichen Behörde ob bzw. welches Genehmigungsverfahren notwendig ist.